Finanzwelten-Blog

28. Dezember 2011
von Admin
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Pflegerente

Da die Leistung der gesetzlichen Pflegeversicherung nur ein Zuschuß zur Pflege bei Pflegebedürftigen ist und nur eine Grundsicherung entsprechend der Höhe der Pflegestufe darstellen, sollte man nach Möglichkeiten suchen, um für den Fall der eintretenden Pflegebedürftigkeit versorgt zu sein. Eine Möglichkeit wäre die sogenannte Pflegerente, die bei bestehender Pflegebedürftigkeit einspringt.