Die Gesundheitsreformen der vergangenen Jahre gingen unter´m Strich in erster Linie zu Lasten der Patienten, sie mussten bei steigenden Beiträgen geringere Leistungen in Kauf nehmen. Besonders bemerkbar macht sich dieser Trend im Bereich der zahnmedizinischen Versorgung, wo von den gesetzlichen Krankenkassen ein Festbetragssystem eingeführt wurde. Für bestimmte, klar definierte Befunde werden nur noch Fixbeträge erstattet, die beispielsweise bei der Versorgung (Zahnfüllung) eines kariösen Backenzahns nur noch eine einfache Amalgamfüllung zu 100% abdecken.
6. Mai 2011
von Admin
Keine Kommentare