Finanzwelten-Blog

29. November 2011
von Admin
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Dispokredit: Wofür man es nutzen sollte und wofür nicht

Ein Dispositionskredit oder auch Dispokredit genannt, wird einem Kontoinhaber einseitig durch das kontoführende Kreditinstitut eingeräumt. Von Seiten des Kontoinhabers ist keine Vertragsunterschrift erforderlich. Diese einseitige Willenserklärung der Bank wird entweder durch ein Schreiben an den Kontoinhaber oder eine Mitteilung auf dem Kontoauszug kundgetan. Damit wird der Kunde über die Höhe der möglichen Kontoüberziehung und den zu zahlenden Zinssatz informiert. Durch die tatsächliche Kontoüberziehung nimmt der Kunde die einseitige Willenserklärung an.