Viele Menschen wollen ihren Erben die künftige Steuerlast erleichtern, indem sie ihnen schon zu Lebzeiten einen Großteil des künftigen Erbes schenken. Dabei müssen sie jedoch aufpassen, dass sie nicht Beträge weiterreichen, deren Höhe die Zahlung einer Schenkungssteuer erforderlich macht. Grundsätzlich gelten diesbezüglich feste Freibeträge, die alle zehn Jahre voll abgerufen werden können. Für das Jahr 2012 haben sich die steuerlichen Freibeträge der Schenkungssteuer gegenüber dem Jahr 2011 nicht verändert.
17. Februar 2012
von Admin
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